§ 108 |
Erläuterung: 1 § 108 betraf Regelungen zum Inkrafttreten, die aufgrund Zeitablaufs keine Bedeutung mehr haben. |
Die Autoren kommen aus der Praxis und haben als Beschäftigte der Gewerkschaft ötv/ver.di viele Jahre Personalräte beraten.
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Werner Theis
Rechtsanwalt
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